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Informationen A-Z
Zugehörige Objekte
Als Arbeitgeber ist uns die Sicherheit und der Schutz unserer Mitarbeitenden wichtig und wir treffen geeignete Massnahmen um dies zu gewährleisten. Im folgendem Merkblatt finden Sie die Massnahmen.
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Orientierungsmerkblatt__MA_2022-08-31.pdf (PDF, 238.74 kB) | Download | 0 | Orientierungsmerkblatt__MA_2022-08-31.pdf |
Die Walder Aussenwachtenschulen sind Gesamtschulen mit Kindern von der 1. - 6. Primarklasse. Mehrklassenschulen haben eine lange Tradition und sind dennoch nicht von gestern.
Sinkende Schülerzahlen bewirken eine Öffnung der Schulen für ausserhalb des Einzugsgebiets wohnende Kinder. Aufnahme: Ob ein Kind in eine Aussenwachtschule aufgenommen wird und wenn ja, in welche, entscheidet die Schulpflege. Kriterien sind die Kapazitäten der Schulen Hittenberg, Hüebli und Mettlen sowie die Situation der Schulen im Dorf und Laupen. Geschwister von Kindern, die bereits in einer Aussenwacht eingeschult sind, haben Vorrang.
Anmeldeformulare können bei der Schulverwaltung bezogen oder von der Homepage heruntergeladen werden:
Die Lehrpersonen beraten und unterstützen die Jugendlichen und ihre Eltern bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule. Ab der zweiten Sekundarklasse können sich interessierte Schüler/innen im Schulhaus Burg von der Berufsberatung des BIZ (Berufs- und Informationszentrum Uster) beraten lassen. Weitere Informationen zur Berufswahl und Weiterbildung erteilt das BIZ Uster.
Beratungs- und Informationszentrum
für Aus- und Weiterbildung
Brunnenstrasse 1
8610 Uster
www.bizuster.zh.ch
biz@bizuster.zh.ch
Berufswahlschule Wetzikon (Berufsvorbereitungsjahr)
Das Berufsvorbereitungsjahr der Berufswahlschule Zürcher Oberland (BWSZO) ist freiwillig und kann genutzt werden als Berufswahljahr, Weiterbildungsjahr, Vorbereitungsjahr und/oder Reifejahr.
Die Schule Wald übernimmt nach erfolgreicher Anmeldung/Aufnahme den Gemeindebeitrag. Die Eltern haben ebenfalls einen finanziellen Beitrag zu leisten (Elternbeitrag). Weitere Infos zur Finanzierung siehe hier.
Allgemeine Infos BWSZO siehe hier.
Die Schule Wald unterstützt Eigeninitiative von Schülerinnen und Schülern grosszügig: die Schulpflege empfiehlt den Schulen, Dispensationsgesuche für die Vorbereitung und die aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen und für Betriebspraktikas und ähnlichen Anlässen für die Berufsvorbereitung zu unterstützen. Dispensationen können auch bei aussergewöhnlichen Anlässen im persönlichen Umfeld oder bei hohen Feiertagen oder besonderen religiösen Feiern gewährt werden. Wenn die Klassenlehrperson oder die Schulleitung ein Gesuch bewilligt, trifft sie oder er mit der Schülerin oder dem Schüler eine Vereinbarung über die Zielsetzung und die Form der Dispensation, die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffs und die Information aller Betroffenen.
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Dispensationsreglement (PDF, 301.72 kB) | Download | 0 | Dispensationsreglement |
Während den Frühlingsferien wird mit grossem Einsatz privater Anbieter ein abwechslungsreiches Programm angeboten.
Das Angebot variiert von Jahr zu Jahr. Das Programmheft wird etwa sechs Wochen vor den Frühlingsferien in den Schulen verteilt.
Infos finden Sie hier
Seit dem 1. August 2023 ist die Schule Wald für den Frühbereich zuständig. Dazu gehören diverse Bereiche und Angebote wie Zeppelin, Spielgruppen, Träffpunkt, Verein Tagesfamilien usw.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung Tagesstrukturen oder an die Schulverwaltung.
Hauswart: 079 798 88 65
Bei Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) - siehe Naturgefahrenportal des Bundes (https://www.naturgefahren.ch/home/aktuelle-naturgefahren.html):
In der Schule Wald findet der Schulunterricht ordnungsgemäss statt. Die Schule Wald überlässt es jedoch den Eltern, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Eine entsprechende Abmeldung des Kindes wird jedoch erwartet.
Langgymnasium
Das Langgymnasium schliesst an die 6. Klasse der Primarschule an und dauert 6 Jahre. Die Schule Wald bietet einen Gymivorbereitungskurs von Mitte November bis Mitte Februar an. Er findet an zehn Mittwochnachmittagen im Rahmen von 1,5 Stunden statt. Wenn Interesse am Übertritt in das Langzeitgymnasium besteht, führen die Eltern mit den Lehrpersonen ein Standortgespräch und füllen die Anmeldung zur Gymivorbereitung zwischen Sommer- und Herbstferien der 6. Klasse gemeinsam aus. Die Anmeldung wird via Schulleitung der Schulverwaltung weitergeleitet. Die Informationen zum Kurs erhalten die Eltern von der Schulverwaltung.
Kurzgymnasium
Das Kurzgymnasium schliesst an die 2. oder die 3. Klasse der Sekundarschule oder die 2. Klasse des Langgymnasiums an und dauert 4 Jahre. Nach Herbstferien besteht die Möglichkeit, den Vorbereitungskurs für die Mittelschule (Kurzgymnasium) während einer Lektion pro Woche zu besuchen. In diesem «Freifach» werden Lücken gezielt geschlossen und prüfungsrelevante Themengebiete in den Fächern Deutsch und Mathe umfassend trainiert, um möglichst vorbereitet zu den Aufnahmeprüfungen anzutreten. Dabei gilt es zu beachten, dass hierfür gewisse Voraussetzungen in Bezug auf Vornoten, Disziplin, Motivation und Selbständigkeit gelten. Die Klassenlehrperson gibt über die Eignung des Kindes für diesen Kurs gerne Auskunft. Die Anmeldungen werden jeweils nach den Sommerferien an die betreffenden Schüler*innen abgegeben.
Informationen des Kantons Zürich zum Kurz- und Langgymnasium
Auf sämtlichen Schularealen sind alle elektronischen Geräte (Handys, MP3-Player, Ogos etc.) während der Unterrichtszeit und anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet und nicht sichtbar. In den Schulen können weiterführende Regelungen gelten.
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09_Burganizer_Hausordnung_2016__2016-07-12.pdf (PDF, 244.82 kB) | Download | 0 | 09_Burganizer_Hausordnung_2016__2016-07-12.pdf |
- Die Volksschulverordnung VSV § 30 legt fest, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben dürfen. Halbtage gelten als ganze Tage. Die Eltern teilen der Klassenlehrperson den Bezug eines Jokertages auf dem Formular „Jokertag“ mit. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass weitere betroffene Personen (Betreuungspersonen, Fachlehrpersonen, Therapeuten/innen, Schulbusfahrende u.a.) über den Jokertag informiert sind.
- Walder Schülerinnen und Schüler können sämtliche auf die Kindergartenstufe (total 4 Tage), die Unterstufe (1. - 3. Klasse total 6 Tage) oder die Mittelstufe (4. - 6. Klasse total 6 Tage) fallenden Jokertage zusammenfassen. Auf der Sekundarstufe können pro Schuljahr 2 Tage bezogen werden. Diese können nicht zusammengefasst werden. Nicht bezogene Tage verfallen.
- Die Verantwortung für die Aufarbeitung des Schulstoffes liegt bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.
- An Sporttagen, an Schulbesuchstagen, während Projektwochen und Klassenlagern dürfen keine Jokertage bezogen werden. Schulleiterinnen und Schulleiter können weitere Sperrtage bezeichnen.
- Die Schulverwaltung Wald führt Buch über den Bezug der Jokertage.
- Der Saldo kann bei der Schulverwaltung angefragt werden (055 256 52 11).
Das Jokertagsformular (hier LINK) bitte
- online ausfüllen bis zur Unterschrift
- Unterschrift
- an die Klassenlehrperson abgeben
Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung. Mit der «KLAPP-App» wurde eine Lösung gefunden, die eine einfache, schnelle und papierlose Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Eltern erhalten dabei Informationen, Termine, Elternbriefe, Mitteilungen usw. bequem auf dem Smartphone, Tablet oder den Computer und behalten so jederzeit die Übersicht.
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Merkblatt_KLAPP_2021-05-25.pdf (PDF, 208.95 kB) | Download | 0 | Merkblatt_KLAPP_2021-05-25.pdf |
Auskunft erteilt:
Adrian Meierhofer
Windeggstrasse 20
8636 Wald
Telefon 079 291 08 22
Wenn Kinder Kopfläuse haben, ist dies kein Grund zur Panik, doch ist eine sofortige Behandlung notwendig. Die Lehrperson wird in solchen Fällen unsere Pediculose-Fachfrau aufbieten. Diese geht in die Klassen und untersucht die Haare aller Kinder. Sie gibt den befallenen Kindern ein Merkblatt mit, auf dem alles was zur Bekämpfung notwendig ist, erklärt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Fragen stehen Ihnen die Lehrpersonen gerne zur Verfügung. Im Interesse aller Schüler/innen, bitten wir Sie, Ihre Kinder von Zeit zu Zeit auf Kopfläuse zu kontrollieren.
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Die_Methode_mit_Lauskamm_und_Haarspulung.pdf (PDF, 941.71 kB) | Download | 0 | Die_Methode_mit_Lauskamm_und_Haarspulung.pdf |
Medien und Informatik sind Teil der strategischen Zielsetzungen der Schule Wald.
Die Fachstelle ICT ist verantwortlich für die Umsetzung des ICT-Konzeptes der Schule Wald. Sie ist Ansprechpartnerin für die Schulpflege, Geschäftsleitung und Schulleitungen. Sie ist verantwortlich für die Konzeption und Planung einer auf pädagogische Ziele ausgerichteten ICT-Infrastruktur sowie pädagogischer Beratungs-, Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote, zusammen mit Fachgruppen. Schuleinheitenübergreifende ICT-Fragen und Projekte werden durch sie koordiniert und gefördert. Daneben stellt sie ein umfangreiches Angebot an Unterrichtsmaterial für Lehrpersonen bereit und administriert zahlreiche Anwendungen und Software.
Über dieses Angebot und über Instrumentalunterricht ab der ersten Klasse gibt Ihnen die Ortsschulleitung der Musikschule Auskunft.
Er erteilt auch Auskünfte betreffend Instrumentenmiete und Stundenzuteilung. Anmeldetermin für alle Angebote der MZO ist jeweils der 31. Mai für Stunden ab Schuljahresbeginn und der 30. November für Stunden ab anfangs Februar. Abmeldungen mit dem entsprechenden Formular werden bis 15. Mai bzw. 15. November entgegen genommen.
Formulare und Infos finden Sie hier
www.pfarrei-wald.ch
Reformierte Kirchgemeinde
www.ref-wald.ch
Sekretariat: wald@zh.ref.ch
Der Unterricht kann für solche Anlässe eingestellt werden.
Die Anmeldungen erfolgen in Absprache mit der Schulleitung gemeinsam durch die Eltern und die Lehrperson.
Abklärungen werden von wechselnden Mitarbeitenden des Dienstes durchgeführt. Es wird ein Schlussbericht zuhanden der Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung verfasst und mit den Eltern und der Lehrperson ein Schlussgespräch geführt.
SPBD im Bezirk Hinwil
Telefon 055 253 60 30
Fax 055 253 60 31
www.spbd.ch
Klassenlehrperson. Sie sind unentgeltlich
Schulsozialarbeiter Primarschule AW-Ried & Neuwies:
Raffael Colombo
Mobile 079 374 71 41
E-Mail: raffael.colombo@schule-wald.ch
Schulsozialarbeiter Binzholz & Laupen:
Thomas Mantel
Mobile 076 320 72 22
E-Mail: thomas.mantel@schule-wald.ch
Schulsozialarbeiter Sekundarschule:
VAKANT
Mobile 079 374 57 86
E-Mail: XXX.XXX@schule-wald.ch
Rütistrasse 13, 8636 Wald
055 256 52 11
schulverwaltung@schule-wald.ch
Postadresse
Gemeinde Wald
Abteilung Schule
Rütistrasse 13
8636 Wald
Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 18:00
Dienstag - Donnerstag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30
Freitag
08:00 - 15:00 durchgehend geöffnet
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.
Die Schulen regeln das Abstellen der Fahrräder und ähnlicher Fahrzeuge.
Die Eltern erhalten einen Gutschein und vereinbaren mit ihrem Zahnarzt den Termin für den Untersuch.
Die Schule beteiligt sich auf Gesuch an den Behandlungskosten, wenn die Eltern eine Bescheinigung der Krankenkassenverbilligung vorweisen. Das Schulzahnreglement gibt Auskunft über die Leistungen und Organisation des Untersuchs.
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Reglement_Schulzahnpflege.pdf (PDF, 51.01 kB) | Download | 0 | Reglement_Schulzahnpflege.pdf |
Immer wieder ist zur Klärung besonderer Bedürfnisse eine ärztliche Untersuchung angezeigt. Diese Untersuchungen können vom Schularzt / von der Schulärztin oder vom Kinder-/Hausarzt / von der Kinder-/Hausärztin vorgenommen werden. Sämtliche medizinische Untersuchungen sind vertraulich.
Gemäss Volksschulverordnung § 17 ff. ist beim Schuleintritt in die Kindergartenstufe eine ärztliche Untersuchung obligatorisch. Die Schulpflege stellt Ihnen frei, ob Sie Ihr Kind von Ihrem Vertrauensarzt (Kinder- oder Hausarzt) oder von unserer Schulärztin untersuchen lassen wollen. Ein Elternteil muss das Kind begleiten und den Impfausweis mitbringen. Der Arzt wird Ihrer Krankenkasse Rechnung stellen.
Zusätzlich muss in der 5. Klasse sowie in der 2. Sekundarklasse der Impfstatus überprüft werden.
Die Eltern erhalten ein schriftliches Aufgebot durch die Schulverwaltung.
Kindergarten und Primarschule
Dr. med. Tanja Beer
Arztpraxis Laupen
Hauptstrasse 36c
8637 Laupen
055 246 47 37
arztpraxis-laupen@hin.ch
Sekundarschule
Dr. med. Walter Bachmann
Bahnhofstrasse 40, 8636 Wald
055 246 18 55
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003506_vsa_elterninfo_gesundheit_web.pdf (PDF, 280.47 kB) | Download | 0 | 003506_vsa_elterninfo_gesundheit_web.pdf |
Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation der Schule mit. Sie bilden die Schülerinnen- und Schülervertretung einer Schule.
Im Rahmen der Schülermitwirkung soll den Lernenden die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben an der Schule mitzugestalten und ihre Bedürfnisse einzubringen.
Die Schülerinnen und Schüler können sich dabei von der Schulleitung, den Lehrern, den Eltern oder einer Lehrperson ihres Vertrauens unterstützen und beraten lassen.
Zu den Aufgaben der Schülermitwirkung gehören:
- die Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler
- die Förderung der Interessen der Schülerinnen und Schüler
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
- die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung
Nach Möglichkeit besuchen alle Schüler/innen der Schule Wald die Regelklassen. Klassen und Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden sonderpädagogisch unterstützt. Im jährlichen Standortgespräch prüfen die Beteiligten (Eltern, Lehrpersonen, evtl. Kind, evtl. Fachlehrperson, evtl. Schulleitung) den Einsatz einer der folgenden Massnahmen.
Integrative Förderung (IF)
In der Integrativen Förderung in Kindergarten und Schule unterstützt eine Schulische Heilpädagogin oder ein schulischer Heilpädagoge (SHP) einerseits die Lehrperson bei der Förderung der Schüler/innen in besonderen Situationen. Andererseits werden Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten oder auch besonders begabte Schüler/innen vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik gefördert. Die Integrative Förderung findet in der Regel in den regulären Unterrichtszeiten im Teamteaching mit der Klassenlehrperson statt. Es können auch Halbklassen oder Kleingruppen gebildet werden.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Deutsch als Zweitsprache wird für Schüler/innen in Schule und Kindergarten eingerichtet, die eine nichtdeutsche Erstsprache sprechen und Deutsch als zweite Sprache lernen. In der Kindergartenstufe ist DaZ im Unterricht integriert, in der Primarstufe kann DaZ auch zusätzlich angeboten werden.
DaZ-Anfangsunterricht
Der Anfangsunterricht richtet sich in der Regel an neuzugezogene Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse. Der Anfangsunterricht kann während eines Jahres täglich zwei Lektionen besucht werden. Danach werden die Kinder weitere zwei Jahre in DaZ gefördert.
Hausaufgabenbetreuung
In der Tagesstruktur einer Schule werden Schüler/innen, welche zur Betreuung angemeldet sind, beim selbständigen Erledigen der Hausaufgaben von einer Betreuungsperson betreut.
Das Angebot ist kostenpflichtig.
Hausaufgabenhilfe
Hausaufgabenhilfe, als besondere pädagogische Hilfestellung, wird von Lehrpersonen erteilt. Sie dient Schüler/innen, die aus sozialen oder sprachlichen Gründen bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben benachteiligt sind. Hausaufgabehilfe kann gemeinsam mit der Lehrperson beantragt werden.
Logopädie
Kinder mit verzögertem Spracherwerb, Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung (Sprachverständnis, Wortschatz, Satzbildung, Artikulation, Redefluss oder Stimmbildung) oder erschwertem Schriftspracherwerb können von einer Logopädin abgeklärt und therapiert werden. Die Logopädin hilft dem Kind, seine Schwierigkeiten abzubauen und seine Kommunikationsfähigkeit zu verbessern, damit es in seinen sozialen Kontakten und beim Lernen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Logopädin kann als Fachfrau für Spracherwerb auch in den Klassen mitarbeiten.
Therapiestellen | |
Schule Binzholz | 055 256 57 24 |
Schule Laupen | 055 246 59 77 |
Schule Neuwies | 055 256 21 32 |
Schule Ried | 055 266 12 23 |
Pädagogisches Fachteam
Das Pädagogische Fachteam einer Schule unterstützt Lehrpersonen und Schulleitungen sowie Eltern in besonderen pädagogischen Fragen wie auch bei der Auswahl und Planung besonderer Massnahmen.
Psychomotorik
Kinder mit psychomotorischen Schwierigkeiten fallen auf durch unkoordinierte Bewegungen oder mangelnden Körpersinn. Diese Merkmale sind oft eng mit seelischen Faktoren verbunden. In spielerischer, gezielter Weise, mit Hilfe von Bewegung und Musik lernt das Kind siene Bewegungsfähigkeit zu verbessern, seine Schwierigkeiten anzugehen, aber auch seine Stärken einzusetzen. Die psychomotorische Therapie ist eine ganzheitliche Förderung. Sie findet im Schulhaus Binzholz statt. Die Therapeutin oder der Therapeut kann als Fachkraft für Motorik und Bewegungsentwicklung auch in den Klassen mitarbeiten.
Therapiestelle | |
Schule Binzholz | 055 256 57 34 |
Schullaufbahnentscheide
Schullaufbahnentscheide sind: Rückstellung vom Kindergarten, Repetition oder Überspringen einer Klasse, Klassen- oder Schulhauswechsel aus besonderen pädagogischen Gründen. Sie werden in der Regel von der Lehrperson mit den Eltern und dem Kind in einem Standortgespräch gemeinsam erwogen und beantragt.
Schulisches Standortgespräch
Ein schulisches Standortgespräch findet in der Regel mit allen beteiligten Bezugspersonen des Kindes (Eltern, Lehrperson(en), Fachperson(en) und je nach Möglichkeit mit Einbezug des Kindes statt. Es kann immer dann eingesetzt werden, wenn eine aktuelle Situation eines Kindes gemeinsam besprochen werden soll. Das Gespräch wird von den Beteiligten auf einem Formular vorbereitet.
Es wird insbesondere durchgeführt, wenn ein besonderes Bedürfnis des Kindes vermutet und allenfalls eine sonderpädagogische Massnahme eingeleitet werden soll. Über besondere Massnahmen entscheiden Lehrpersonen und Eltern gemeinsam.
Schulische Standortgespräche werden auch zur Überprüfung einer Massnahme durchgeführt.
Alle drei Jahre findet zusätzlich ein Wintersporttag statt.
Im Angebot "Sport über Mittag" können die Schüler/innen zudem die Sportarten Basketball, Unihockey, Volleyball, Tischtennis und Fussball sowie Leichtathletik trainieren.
Beim Schuleintritt und vor Klassenlagern unterzeichnen die Eltern ein Schreiben zur Kenntnisnahme über Suchtmittelverbote und allfällige Konsequenzen bei Missachtung.
Übertretungen werden unverzüglich den Eltern und der Schulleitung gemeldet.
Die Schule Wald bietet von Montag bis Freitag, ab 06:30 bis 18:30 Uhr, eine ausserschulische Betreuung an:
Alle weiteren Infos finden Sie hier: Richtlinien Tagesstrukturen
Erfahrungsgemäss reicht die Zeit anschliessend an den Unterrichtsbesuch nicht für ein Gespräch. Die Lehrpersonen sind gerne bereit, einen Termin ausserhalb der Schulzeit zu vereinbaren.
Dazu gehören Schüler/innen aus allen Aussenwachten und solche aus dem Dorf, die in Luftlinie gemessen mehr als ca. 1 km vom Schulhaus entfernt wohnen.
Der Unterstand ist von 06.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Unfall
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert.
Es besteht keine Schülerversicherung mehr.
Haftpflicht
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn der oder die Geschädigte eine Person ist, die nichts mit dem Schulbetrieb zu tun hat, also eine unbeteiligte Drittperson ist. Daraus folgt, dass die schulinternen Schäden an Personen und Sachen über die Privathaftpflicht des Kindes, welches den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden müssen.
Die Verantwortung für das Kind auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
- Tastaturschreibkurs
- Sport über Mittag
- evtl. Chorsingen
2. Klassen (Beginn nach den Sommerferien)
- Kochen über Mittag
- Sport über Mittag
- evtl. Chorsingen
- Handarbeit textil/nichttextil (Wahlpflichtfach)
3. Klassen
- Sport über Mittag
- evtl. Chorsingen
Wahlfächer und zusätzliche Kurse:
Im zweiten Semester der 2. Sekundarklasse können die Schülerinnen und Schüler für die 3. Sekundarklasse aus einem reichhaltigen Angebot an Wahlfächern und Kursen wählen.
Die Schüler/innen treten auf Empfehlung der 6.-Klasslehrpersonen in die entsprechende Abteilung über. Eine eigentliche Probezeit fällt weg.
Für die ersten Klassen sind im November, April und Juli Wechsel in andere Stufen möglich. Für die zweiten und dritten Klassen gelten die Zeugnistermine. Wechsel werden mit den Eltern und der Schulleitung besprochen.
In der Kindergartenstufe und in der ersten Klasse werden keine Noten erteilt, dafür wird vor dem Zeugnistermin ein Elterngespräch geführt. In der Kindergartenstufe kann auf das zweite Gespräch verzichtet werden.