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Schulsozialarbeit der Schule Wald

Kontakte

Primarschulen Neuwies & Aussenwachten-Ried  
     Raffael Colombo (079 374 71 41 / raffael.colombo@schule-wald.ch)

Primarschulen Binzholz & Laupen
     Thomas Mantel (079 846 09 00 /  thomas.mantel@schule-wald.ch)

Sekundarschule Burg
     vakant (079 374 57 86)

 

Seit der Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) an der Schule Wald können Schülerinnen und Schüler sozialpädagogisch unterstützt werden. Die professionelle Begleitung wirkt sich spürbar positiv aufs Lernen und den Schulalltag aus.

Angebot
Die SSA bietet durch die kontinuierliche Präsenz an der Schule eine professionelle Unterstützung in individuellen Belastungssituationen. Familiäre, schulische oder andere Stresssituationen lassen oftmals eine angemessene schulische Mitarbeit nicht mehr zu. Die zentrale Aufgabe der SSA besteht darin, die Schülerinnen und Schüler sowie förderliche Systeme zu stärken und zu stabilisieren. Die SSA hält daher ein umfangreiches Unterstützungs- und Beratungsangebot bereit und sieht unterschiedliche Interventions- und Präventions-massnahmen vor.

Zielgruppen und Formen
Die Schulsozialpädagogen der SSA stehen allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen der Schule Wald zur Verfügung. Ihre Partner sind sowohl Lehrpersonen wie auch Eltern und Erzie-hungsberechtigte. Die Arbeit der SSA umfasst folgende Interventionsformen:

  • niederschwellige Intervention
  • vereinbarte, individuelle pädagogische Intervention
  • vereinbarte pädagogische Intervention mit Gruppen oder Klassen


Niederschwellige Intervention
Schülerinnen und Schüler mit persönlichen, sozialen oder familiären Fragestellungen gelangen selbstständig und freiwillig an die SSA. Sie erhalten Unterstützung bei Themen wie Bewältigung des Schulalltags, Normen, Rollenbildern, Übergang in die Erwachsenenwelt, Positionierung und Akzeptanz in der Gruppe. Im Kontext einer Intervention klärt die SSA auch ab, welche nächsten Schritte in der zu beratenden Situation zu empfehlen sind. Sie zeigt auf, dass bei gewissen Problemsituationen allenfalls Lehrpersonen, Eltern, Schulleitung und/oder weitere Fachpersonen und Instanzen (SPBD, Vormundschaftsbehörde, Arzt etc.) informiert und involviert werden müssen. Falls es zu einer vereinbarten Intervention kommt, übernimmt sie die Fallführung.

Vereinbarte, individuelle pädagogische Intervention
Die vereinbarte pädagogische Intervention ist eine regelmässige individuelle Begleitung über eine bestimmte Zeit. Ausgehend vom Verfahren Schulisches Standortgespräch werden zusammen mit Schüler, Eltern, SSA und Lehrperson Entwicklungs- und Förderziele definiert und in einer Förderplanung ausformuliert.
Eine vereinbarte, individuelle pädagogische Intervention kann von wenigen Wochen bis über mehrere Monate dauern (z.B. Time-Out-Begleitung). Entscheidend ist, dass sich die Schülerin / der Schüler (wieder) alleine im Schulalltag zu Recht finden kann und mehrheitlich selbständiges Lernen ohne soziale Störungen möglich ist.
Die Einzelmassnahme kann jederzeit beantragt werden. Sie bedingt ein Schulisches Standort-gespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson sowie allenfalls weiteren Fachpersonen und mündet in einem gemeinsam formulierten Antrag. Die Schulleitung prüft die Massnahme, klärt die Rahmenbedingungen und beauftragt die SSA mit der pädagogischen Intervention.

Vereinbarte pädagogische Intervention mit Gruppen oder Klassen
Wenn es zu heiklen oder aussergewöhnlichen Situationen wie Ausgrenzung, Mobbing oder an-deren auffälligen Verhaltensweisen in Gruppen und Klassen kommt, ist eine externe Unterstüt-zung durch die SSA für Lehrpersonen und Schüler wichtig. Die SSA arbeitet mit Klassen oder Schülergruppen in den Bereichen Wahrnehmung, Reflexion und Kommunikation und leistet dadurch einen Beitrag zur Verbesserung des Lern-, Lehr- und Klassenklimas. Die SSA ist auch präventiv tätig, indem sie Impulstage und Infos zu Themen wie Handy, Internet, Suchtmittel, Gewalt, etc. gestaltet. Interventions- und Präventionsarbeit ist konzeptionell in die entsprechende Schuleinheit eingebunden.
Vereinbarungen über pädagogische Interventionen mit Gruppen oder Klassen werden mit der Schulleitung getroffen oder von der Schulleitung bewilligt. Eine vereinbarte pädagogische Inter-vention mit Gruppen oder Klassen kann von wenigen Wochen bis über mehrere Monate dauern, jährlich wiederkehrend oder über ein Jahr im Stundenplan einer Klasse fest eingeplant sein.